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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Honorarmanagement

    Vergütung Ihres Mehraufwands bei Insolvenz des Auftragnehmers

    | Immer häufiger sehen sich Planer mit ausführenden Unternehmen konfrontiert, die während der Ausführung insolvent werden oder ein Insolvenzverfahren beantragen müssen und die Ausführung einstellen. Für Sie bringt das eine Menge an Zusatzaufwand mit sich. Den möchten Sie natürlich honoriert haben. Was Sie dazu veranlassen müssen, steht in diesem Beitrag. |