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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Alte Rechnung für abgebrochene Vorentwürfe

    | Die Verjährung einer Honorarforderung beginnt bekanntlich erst, wenn Sie eine Honorarschlussrechnung eingereicht haben. Damit haben viele Büros es selbst in der Hand, vergessenes Honorar auch nach Jahren einzufordern. |