01.09.2002 · Fachbeitrag · Honorarrecht
Auch Bauträger müssen die HOAI beachten
| Bauträger und Generalunternehmer, die neben Bau- auch Planungsleistungen nach der HOAI anbieten, müssen die HOAI (und damit die Mindestsätze) einhalten, wenn sie ausschließlich Planungsleistungen im Auftrag haben. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hat für alle Planer enorme Bedeutung. Denn endlich wird an dieser Stelle mit gleichen Maßstäben gemessen. Wird zum Beispiel bei einem Investorenprojekt oder im Wohnungsbau zunächst nur die Planung Vertragsbestandteil, darf der Bauträger diese Leistung nicht mehr unterhalb der HOAI anbieten. |
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