05.08.2010 | Honorarrecht
Bis wann dürfen Abschlagsrechnungen gestellt werden?
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Regeln zur richtigen Auswahl der Abrechnungsart (Abschlags- oder Schlussrechnung) aufgestellt. Es ist dabei auch darauf eingegangen, ob und wann es möglich ist, noch kurz vor Projektende Abschlagsrechnungen zu stellen. Im Einzelnen hat das OLG Folgendes erklärt:
In der Praxis bedeutet das, dass bei Aufträgen bis zur Leistungsphase 8 die Kostenfeststellung aller Gewerke des Vertragsgegenstands vorliegen muss, um eine Schlussrechnung zu erstellen.
Unser Tipp: Kann die Schlussabrechnung infolge fehlender Restleistungen noch nicht gestellt werden, sollte eine Abschlagsrechnung mit aktuellem Leistungsstand eingereicht werden (auch zur Liquiditätssicherung). Abschlagsrechnungen müssen in punkto Prüfbarkeit aber die gleichen Anforderungen erfüllen wie Schlussrechnungen. (Urteil vom 23.4.2010, Az: 19 U 12/08) (Abruf-Nr. 102359)