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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Doppelbeauftragung führt zu Doppelhonorar

    | Beauftragt der Bauherr einen Generalübernehmer und einen Projektsteuerer gleichermaßen mit der Bauüberwachung, hat er beide vertragsgerecht zu honorieren. Diese wichtige - erst jetzt veröffentlichte - Entscheidung hat das Kammergericht Berlin bereits im Mai 2002 getroffen. Das Gericht hat dem Bauherrn damit die Zahlung an beide Partner auferlegt, obwohl die Leistung faktisch nur einmal erbracht wurde. Die Richter begründen dies kurz und bündig: Vertrag ist Vertrag. Für die Auftragserteilung ist und bleibt der Auftraggeber verantwortlich. |