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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Geprüfte Rechnung im Prozess nicht zurückweisbar

    | Hat sich ein Auftraggeber im Honorarprozess in der ersten Gerichtsinstanz nur mit rechnerischen Fehlern der Rechnung befasst, ohne die Prüffähigkeit in Frage zu stellen, kann er sich in der Folgeinstanz nicht auf die fehlende Prüffähigkeit der Rechnung berufen. Dieser Vortrag kommt verspätet, so das Oberlandesgericht Zweibrücken in einer aktuellen Entscheidung. Das neue Verteidigungsmittel darf nachträglich nicht zugelassen werden (§ 531 Absatz 2 Zivilprozessordnung). Konsequenz: Wird im Zuge der rechnerischen Prüfung der Honorarrechnung die Prüffähigkeit der Rechnung nicht bestritten, gilt sie als prüfbar. (Urteil vom 10.4.2003, Az: 4 U 98/02) (Abruf-Nr. 032022) |