01.10.2004 · Fachbeitrag · Honorarrecht
Honoraranspruch bei teilweise prüffähiger Rechnung
| Bisher galt der eiserne Grundsatz: Ohne Prüffähigkeit der Rechnung entfällt der Honoraranspruch komplett. Die Folge war nicht nur ein erheblicher Zeitverlust, bis die Rechnung neu gestellt war. In der Zwischenzeit konnte es außerdem passieren, dass der Honoraranspruch im Ganzen gefährdet war, weil auf der Seite des Auftraggebers Personen gewechselt hatten oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten war. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig