02.07.2010 | Honorarrecht
Honorarklage: Welches Gericht ist zuständig?
Wird ein Architekt oder Ingenieur lediglich mit Planungsleistungen (und nicht mit Überwachungsleistungen) beauftragt, so ist für seine Honorarklage das Gericht am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Auftraggebers zuständig - und nicht das am Sitz des Planers bzw. dem Ort des Bauwerks. Das hat das Landgericht Ellwangen klargestellt (Beschluss vom 18.11.2009, Az: 10 O 132/09) (Abruf-Nr. 101932)
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136780