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  • 03.05.2010 | Honorarrecht

    Kein Zusatzhonorar für Mehraufwand in den Lph 6 und 7

    Ein Planungsbüro hat keinen Anspruch auf ein Extra-Honorar für Zusatzaufwand, der in den Leistungsphasen 6 und 7 anfällt, wenn ausführende Unternehmen insolvent werden und die Leistungen bewertet und neu vergeben werden müssen. Das hat das Kammergericht Berlin klargestellt. Der Mehraufwand werde (in der alten HOAI) durch die Erhöhung der anrechenbaren Kosten abgegolten.  

    Wichtig: In der HOAI 2009 sieht es noch schlechter aus. Denn dort wird das Honorar ja nur nach der Kostenberechnung ermittelt. Und die ist zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen. Erhöhen sich durch die insolvenzbedingte Beauftragung neuer Unternehmen die Kosten, hat das keine Auswirkung auf das Honorar.  

    Unser Tipp: Im Zeitalter der HOAI 2009 sollten Sie also noch mehr Wert darauf legen, dass nur ausführende Unternehmen zum Zug kommen, deren finanzielle Solidität halbwegs nachprüfbar ist. Fordern Sie deshalb am besten entsprechende Unterlagen in der Ausschreibung an (Bonitätsauskünfte oder ähnliches). (Urteil vom 16.3.2010, Az: 7 U 53/08) (Abruf-Nr. 101318)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 1 | ID 135423