02.07.2010 | Honorarrecht
Öffentliche Auftraggeber müssen binnen 30 Tagen zahlen
Reicht Ihr Planungsbüro eine prüfbare Rechnung ein, geraten Auftraggeber, die keine Verbraucher sind, nach Ablauf von 30 Tagen automatisch in Zahlungsverzug. Einer Mahnung bedarf es nicht. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg in einem Prozess gegen das Bundesland Sachsen-Anhalt entschieden. Dabei haben die Richter klargestellt, dass der Zugang der prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber die Frist in Gang setzt.
Unser Tipp: Keine Verbraucher im Sinne dieses Urteils sind Behörden und gewerbliche Auftraggeber. Rechenfehler, die keinen Einfluss auf die Prüfbarkeit haben, spielen dabei keine Rolle und schränken die Fälligkeit und die Forderung von Verzugszinsen ein. Im konkreten Fall waren das (Verzugszinsen) weit über 60.000 Euro. (Urteil vom 25.3.2010, Az:
1 U 108/09) (Abruf-Nr. 101857)