04.05.2011 | Honorarrecht
Vertrag nach Alter HOAI - Änderungshonorar nach Neuer?
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Unser Planungsbüro ist mit einem Planungsvertrag aus der Alten HOAI betraut (Vertragsabschluss vor dem 18. August 2009). Im Herbst 2010 wurden wir mit einer Planungsänderung beauftragt. Können wir die Änderung nach den Regeln der HOAI 2009 abrechnen oder müssen wir die Alte HOAI zugrunde legen?“
Unsere Antwort: Erfolgt die Änderung der Planung auf Basis einer Auftragserteilung nach Inkrafttreten der neuen HOAI, ist das Honorar für diese Änderung nach der Neuen HOAI zu berechnen. Der Grund: Dass der ursprüngliche Vertrag noch zu Zeiten der Alten HOAI abgeschlossen wurde, hat formal nichts mit dem neuen Auftrag zur Planungsänderung gemeinsam.
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 2 | ID 144653