01.10.2007 | Honorarrecht
Wann ist eine Mindestsatzunterschreitung wirksam?
Eine Honorarvereinbarung, nach der sich eine Unterschreitung der Mindestsätze nach HOAI ergibt, ist nur in Ausnahmefällen wirksam. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jetzt eine solche Ausnahme herausgefunden: Bestehen gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Verflechtungen zwischen dem Auftraggeber und dem Planungsbüro, kann die Honorarvereinbarung, die den Mindestsatz unterschreitet, nicht mehr nach oben korrigiert werden. Im konkreten Fall bestand die Verflechtung darin, dass der Auftraggeber am Planungsbüro wirtschaftlich beteiligt war. (Urteil vom 17.8.2006 Az: 26 U 20/05) (Abruf-Nr. 072381)
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 2 | ID 113090