01.03.2003 · Fachbeitrag · Honorarrecht
Was gilt bei Pauschalhonorar über dem Höchstsatz?
| Auch wenn es viele von Ihnen nicht glauben werden: Es gibt noch auskömmliche, ja sogar mehr als auskömmliche Honorarvereinbarungen. Das zeigt der oben bereits erwähnte Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Jena, in dem es auch um ein Pauschalhonorar oberhalb der Höchstsätze der HOAI ging. Die Ausnahmetatbestände des § 4 Absatz 3 HOAI waren nicht erfüllt. Als es ans Bezahlen ging, wollte der Auftraggeber wegen Verstoß gegen die HOAI nur noch eine Pauschale in Höhe der Mindestsätze zahlen. Dem widersprach das OLG: Eine Honorarvereinbarung, die die Höchstsätze der HOAI überschreitet, ist zwar unwirksam. Sie ist aber nicht nichtig, so das Urteil der Jenaer Richter. Sie deuteten die Honorarpauschale deshalb in eine Vereinbarung um, die dem Planer erlaubte, Honorar in Höhe der Höchstsätze der HOAI abzurechnen. (Urteil vom 21.5.2002, Az: 3 U 28/02) |
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