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  • 01.03.2007 | Honorarrecht

    Wie wird die Lph 8 bei Ausführungsmängeln vergütet?

    Immer wieder gibt es Streit um die Frage, welche wiederholten oder verlängerten Bauüberwachungskosten von welchen Projektbeteiligten zu übernehmen sind. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dazu eine klare, in der Sache jedoch unangenehme Entscheidung getroffen: Ein bauleitender Architekt oder Ingenieur hat keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn er einen Baumangel, dessen Beseitigung er später überwachen soll, durch Fehler bei der Bauüberwachung anteilig mitverursacht hat. Im vorliegenden Fall ging es um einen Wasserschaden auf einer Baustelle, der seinen Grund in nicht funktionsfähigen Dacheinläufen hatte. (Urteil vom 28.9.2006, Az: 10 U 18/03) (Abruf-Nr. 063618)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 1 | ID 95549