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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Honorarregelung reicht nicht aus

    Vermeiden Sie Probleme mit dem Vertragsgegenstand

    | Pauschalhonorarverträge „zeichnen sich oft dadurch aus“, dass der Vertragsgegenstand nicht geregelt ist oder nur allgemeine Aussagen zum Vertragsgegenstand getroffen worden sind. Das ist gefährlich. Denn die Regelung des Vertragsgegenstands ist für den wirtschaftlichen Erfolg des Auftrags genauso wichtig wie die eigentliche Honorarvereinbarung. Sonst drohen erhebliche Honorar- Unterdeckungen. |