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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Honorarsicherung gegen Auftraggeber-Tricks

    Definition des Vertragsgegenstands ist das A und O der Honorardurchsetzung

    | Mit zahlungsunwilligen Auftraggebern ist nicht leicht „Kirschen essen“. Die Tricks werden immer ausgefeilter. Vor allem bei abgebrochenen Maßnahmen versuchen sich Auftraggeber oft dadurch der Honorarzahlung zu entziehen, dass sie behaupten, die Planung sei für sie nicht brauchbar, weil ihre Vorgaben nicht berücksichtigt seien. Ein anderer Vorwurf lautet, dass Sie als Planer die eine oder andere Einzelheit der Planungsinhalte eigenmächtig geändert und damit die weitere Verwertung der Planung selbst zunichte gemacht hätten. |