06.07.2009 | Jahressteuergesetz 2009
Gesundheitsförderung: Neuer Freibetrag eröffnet Arbeitgebern viele Möglichkeiten
Der Gesetzgeber bietet Ihnen ein neue Möglichkeit, Mitarbeitern gutes zu tun, ohne dass Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Das Instrument: Ein neuer Freibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung in Höhe von 500 Euro pro Monat und Jahr.
Grundsätzliches zum neuen Freibetrag
Der Freibetrag ist in dem neuen § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und im Jahressteuergesetz 2009 (Abruf-Nr. 090098) verankert. Wichtig für Sie: Der Freibetrag gilt nur, wenn Sie als Arbeitgeber Leistungen zur Gesundheitsförderung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbringen. Gehaltsumwandlungen sind daher nicht begünstigt.
Diese Maßnahmen werden gefördert
Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität und Zielsetzung den Anforderungen der §§ 20 und 20a V. Sozialgesetzbuch entsprechen. Begünstigt sind Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in folgenden Bereichen:
- Bewegungsgewohnheiten (Bewegungsmangel, arbeitsbedingte Belastungen des Bewegungsapparats)
- Ernährung (Mangelernährung, Übergewicht)
- Stressbewältigung und Entspannung
- Suchtmittelkonsum (Förderung des Nichtrauchens, Reduzierung des Alkoholkonsums)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig