01.04.2011 | Kalkulationshinweise
So kalkulieren Sie den Generalplanerzuschlag und zusätzliche Leistungen
Die Auskömmlichkeit eines Generalplanungsauftrags bzw. -vertrags steht und fällt mit dem Generalplanerzuschlag sowie der Honorierung ergänzender Leistungen, die zu den Leistungsbildern hinzutreten. Erfahren Sie nachfolgend, welche Honorarkomponenten bei der Generalplanung zu den Grundhonoraren hinzutreten und wie sie argumentativ durchgesetzt werden können.
Die Ausgangslage
Nicht selten erwarten Auftraggeber, dass das Generalplanungshonorar im Ergebnis niedriger ist als die vergleichbaren Einzelhonorare bei getrennter Vergabe. Das trifft in der Praxis aber nicht zu. Durch die Leistungsbündelung wird das Honorar nicht geringer, sondern höher.
Zusatzleistungen bei Generalplanungen
Bei Generalplanungsverträgen fallen typischerweise zwei Arten von zusätzlichen Aufwendungen an:
Transparente Honorarkalkulation sichert Durchsetzbarkeit
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