01.11.2002 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Fahrten zwischen Wohnung und Büro
| Der negative Unterschiedsbetrag zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten für die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Büro darf nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Wesentlich schneller als üblich hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit dieser Entscheidung ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg „gekippt“, über das wir in der Oktober-Ausgabe auf Seite 15 berichtet haben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig