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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

    | Künftig können auch Einnahmen-Überschuss-Rechner gewillkürtes Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent) bilden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Urteilsfall hatte eine Architektin die Kosten für ihren zu zehn Prozent betrieblich genutzten Pkw in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht. Den Wert der privaten Nutzung ermittelte sie nach der Ein-Prozent-Regelung. Das Finanzamt wollte nur zehn Prozent der Kosten als Betriebsausgabe anerkennen. Der BFH gab der Architektin Recht. |