01.07.2005 | Kindergeld
Eltern haben rückwirkend Anspruch für Kinder über 18
Eine gute Nachricht gibt es für Eltern volljähriger Kinder in Berufsausbildung. Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zählen nicht zu den Einkünften des Kindes. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Das heißt: Eltern von Kindern, deren Einkünfte und Bezüge bislang über der kindergeldschädlichen Grenze lagen, können nachträglich auf Kindergeld hoffen. Das gilt sowohl bei Auszubildenden mit entsprechender Ausbildungsvergütung als auch bei Studenten, die mit einen Nebenjob etwas hinzuverdient haben und Sozialabgaben zahlen mussten.
Unser Tipp: Wie Eltern sich jetzt Ihre Ansprüche sichern, steht ausführlich in der aktuellen Ausgabe unserer Schwester-Zeitschrift „WISO-SteuerBrief“. Dieser Bericht steht Ihnen als Abonnent des „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ im Online-Service für Abonnenten unter der Rubrik „Arbeitshilfen“ zur Verfügung. (Beschluss vom 11.1.2005, Az: 2 BvR 167/02) (Abruf-Nr. 051397)