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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Kostenobergrenze begrenzt auch das Honorar

    Praxistipps zum Umgang mit vereinbarten Kostenobergrenzen

    | Um im Wettbewerb mit Generalunternehmern (GU) zu bestehen, ist in verschiedenen Fällen als Beschaffenheitsvereinbarung der Planung eine verbindliche Kostenobergrenze hinzunehmen. Damit bieten Sie Ihrem Auftraggeber zwar keine Kostengarantie. Aber Sie verpflichten sich per Vertrag, das Kostenziel einzuhalten. Die Folge: Ihre Leistung wird mit der des GU vergleichbar. Sie nehmen dem GU das „Kostenargument“, das in der Vergangenheit so manche Auftraggeber zur Auftragsvergabe an GU veranlasst hatte. |