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  • 06.07.2009 | Kundenkontakte

    Blockheizkraftwerk: Bauherr kann Vorsteuer ziehen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Einbau von Blockheizkraftwerken in privaten Wohngebäuden attraktiver gemacht. Bauherrn können aus den Anschaffungskosten nämlich die volle Vorsteuer ziehen. Im konkreten Fall ließ der Bauherr in sein Einfamilienhaus ein Blockheizkraftwerk planen und einbauen. Den nicht für den privaten Bedarf benötigten Strom verkaufte er an einen Strombetreiber. Der Vertrag sah vor, dass der Bauherr je gelieferter kwh eine gesetzlich vorgeschriebene Vergütung erhalten sollte. Das Finanzamt lehnte den begehrten Vorsteuerabzug mit der Begründung ab, die Anschaffung des Blockheizkraftwerks sei privat veranlasst. Dagegen wandte sich der Bauherr vor dem BFH, und bekam Recht. Er entschied, dass die unbefristete Stromlieferung gegen Entgelt ein ausreichendes Kriterium für die konkrete unternehmerische Tätigkeit des Häuslebauers sei. Sowohl die privaten Motive der Anschaffung als auch die Höhe der erzielten Einnahmen (nur etwas über 350 Euro im Jahr) seien unmaßgeblich.  

    Unser Tipp: Private Häuslebauer gewinnen durch den Vorsteuerabzug einen ganz erheblichen Liquiditätsvorteil. Das könnte ein Argument sein, um Bauherrn im Einzelfall vom Einbau eines (auch vom Planer als sinnvoll erachteten) Blockheizkraftwerks zu überzeugen. (Urteil vom 18.12.2008, Az: V R 70/07) (Abruf-Nr. 092112)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 128278