04.10.2010 | Kundenkontakte
Vorsteuerabzug gemischt genutzter Gebäude: Jetzt handeln
Nur Bauherren, die bis zum 31. Dezember den Bauantrag für ein neues - teils privat und teils betrieblich genutztes - Gebäude stellen, können noch den vollen Vorsteuerabzug für alle Baukosten in Anspruch nehmen und sich damit erhebliche Finanzierungsvorteile sichern. Mit dem „Jahressteuergesetz 2010“ will der Gesetzgeber das Gestaltungsmodell ab 2011 nämlich endgültig unterbinden.
Praxishinweis: Das sogenannte Seeling-Modell gilt nicht nur für Ihre Bauherren. Auch Sie können davon profitieren, wenn Sie planen, ein Gebäude zu bauen oder zu kaufen, in dem Sie sowohl Ihr Büro als auch Ihre Privatwohnung haben. Wie das Modell genau funktioniert und was es bringt, erklären wir Ihnen in einem Beitrag im Online-Service (www.iww.de) unter der Rubrik „Arbeitshilfen“. |