01.02.2001 · Fachbeitrag · Längere Nutzungsdauern
Die neuen Abschreibungstabellen
| Ihren Ruf als Investitionslokomotive hat die Bundesregierung vorerst verspielt. Das liegt an den neuen Abschreibungstabellen („AfA“-Tabellen), die das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht hat (Schreiben vom 15.12.2000, Az: IV D 2 - S 1551 - 188/00, BStBl 2000 I, 1532; Abruf-Nr. 010013). Das BMF hat bei praktisch allen Anlagegütern die Abschreibungszeiträume verlängert, zum Teil um mehr als 50 Prozent. Eine Ausnahme gilt nur für Computer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker oder Scanner). Bei diesen wurden die Abschreibungszeiträume jeweils von vier auf drei Jahre herabgesetzt. |
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