01.05.2004 · Fachbeitrag · Landgericht Arnsberg wirft Frage auf
Müssen Architekten und Ingenieure auf spätere Regel-Wartungen hinweisen?
| Manchmal drohen Haftungsgefahren, wo man gar keine vermutet. Hätten Sie zum Beispiel gedacht, dass Schäden, die aus fehlender Wartung der Bauteile oder Einbauten resultieren, Ihnen zur Last gelegt werden können? Nein? Dann sollten Sie sofort umdenken. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig