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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Landgericht Arnsberg wirft Frage auf

    Müssen Architekten und Ingenieure auf spätere Regel-Wartungen hinweisen?

    | Manchmal drohen Haftungsgefahren, wo man gar keine vermutet. Hätten Sie zum Beispiel gedacht, dass Schäden, die aus fehlender Wartung der Bauteile oder Einbauten resultieren, Ihnen zur Last gelegt werden können? Nein? Dann sollten Sie sofort umdenken. |