01.11.2001 · Fachbeitrag · Leistungen außerhalb des Leistungsbilds
Professionelle Honorarsicherung bei Übernahme von Zusatz-Leistungen
| Immer wieder erreichen uns Anfragen, was zu tun ist, wenn nachträglich Leistungen außerhalb des schriftlich beauftragten Leistungsbilds erforderlich sind. Ein typischer Fall sieht so aus: Der Bauherr beauftragt einen Architekten, die Objektplanung für ein Gebäude zu erbringen. Dies wird auch schriftlich gegen entsprechendes Honorar vereinbart. Sonderfachleute sind nicht beauftragt. Im Lauf der Zeit verlangt der Bauherr vom Architekten weitere Leistungen, etwa im Bereich der Tragwerksplanung, der technischen Ausrüstung (Entwässerungsantrag), oder die Erstellung eines Wärmeschutznachweises. |
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