01.06.2005 | Lohnsteuer
Betriebs-Pkw: Privatnutzungsverbot und das Finanzamt
Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern Betriebs-Pkw zur betrieblichen Nutzung überlassen und ihnen verbieten, dass sie den Pkw auch für Privatfahrten nutzen, gilt: Das Finanzamt darf eine steuerpflichtige Privatnutzung nicht einfach mit der Begründung unterstellen, dass kein Fahrtenbuch geführt wurde. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden und das Finanzamt gezwungen, seinen Haftungs- und Nachforderungsbescheid aufzuheben. (Urteil vom 25.11.2004, Az: 11 K 459/03) (Abruf-Nr. 050562)
Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 2 | ID 95631