01.12.2004 · Fachbeitrag · Mängel der Terminplanung oder Koordination
Wann haftet der Architekt und wann der Projektsteuerer?
| Die Definition der Leistungsgrenze bzw. Schnittstellen zwischen dem bauüberwachenden Architekten und dem Projektsteuerer sind in der Praxis ein großes Problem. Unsicherheit besteht vor allem in der Frage, wer in Punkto Terminplanung und Koordinierung der an der Planung und Ausführung Beteiligten was zu tun hat. Viele bauüberwachende Büros verlassen sich hier auf die Projektsteuerer. Das ist gefährlich, wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig