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  • 01.02.2008 | Marktanforderungen gerecht werden

    Abbruchplanung im Nachfragehoch: Ein Vorschlag für die vertragliche Vereinbarung

    von Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Architekt, ö.b.u.v. SV für Architektenleistungen und -honorare, Espenau, Berlin

    Die Nachfrage nach der Planung, Koordination und Überwachung von Abbruchmaßnahmen steigt. Für Planungsbüros hat sich damit eine interessante Marktnische aufgetan. Wer sich diese erschließen will, muss die technischen und vertragsrechtlichen Kniffe kennen, die es bei der Honorar- und Vertragsgestaltung zu beachten gilt. In der Januar-Ausgabe haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie das Honorar und die Leistungen bei einem reinen Abbruchprojekt kalkulieren, um den Auftrag wirtschaftlich abwickeln zu können. Neuabonnenten finden den Beitrag im Online-Service „myIWW“ im Online-Archiv (www.iww.de).  

     

    Nachfolgend liefern wir Ihnen den dazu gehörigen Vorschlag für eine vertragliche Vereinbarung. Der Mustervertrag beinhaltet Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Leistungen beim Abbruch von Bauwerken ohne anschließende Baumaßnahme. Hierfür gibt es in der HOAI keine Regelungen.  

     

    Unser Service: Den Mustervertrag finden Sie zur individuellen Anpassung auch im Online-Service „myIWW“ (www.iww.de) unter der Rubrik „Musterverträge“.