07.01.2008 | Marktanforderungen gerecht werden
Abbruchplanung im Nachfragehoch: Praxis-tipps zur Honorar- und Vertragsgestaltung
Die Nachfrage nach der Planung, Koordination und Überwachung von Abbruchmaßnahmen steigt. Für Planungsbüros hat sich damit eine interessante Marktnische aufgetan. Wer sich diese erschließen will, muss die technischen und rechtlichen Kniffe kennen, die es bei der Honorar- und Vertragsgestaltung zu beachten gilt.
Grundlagen für die Bearbeitung
Sie müssen unterscheiden, ob es sich um ein reines Abbruchobjekt handelt oder um einen Auftrag, bei dem Sie den Abbruch – und mit gleichem Vertrag – einen Neubau oder Erweiterungsbau planen.
Reine Abbruchplanung ohne anschließende Neubaumaßnahme
Die HOAI regelt die Honorare bei reinen Abbruchplanungen und -überwachungen nicht. Das heißt: Als Planer können Sie die Honorare und Leistungen bei Abbruchmaßnahmen frei vereinbaren. Das kann ein Zeithonorar, eine freie Pauschale oder auch eine Pauschale anhand der Prozent-Sätze nach § 15 HOAI sein.
Abbruchplanung mit anschließender Projektierung
Die HOAI ist dagegen anzuwenden, wenn Sie für den Abbruch eines Bauwerks verantwortlich sind und mit gleichem Vertrag einen Neu-oder Erweiterungsbau auf dem Grundstück planen. Dann werden die Abbruchkosten zu anrechenbaren Kosten.
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