01.02.2004 · Fachbeitrag · Maße am Bau
KG Berlin - An Planer dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden
| Wer von Ihnen wegen angeblicher Maßabweichungen in der Vergangenheit mit Schadenersatzforderungen bzw. Honorarkürzungen konfrontiert wurde, kann aufatmen. Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil klargestellt, dass am Bau durchaus Maßabweichungen innerhalb eines "Toleranzkorridors" auftreten. Diese muss der Bauherr hinnehmen. |
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