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  • 01.12.2005 | Mustervertrag für eine nicht in der HOAI geregelte Leistung

    Mustervertrag für die Bestandsaufnahme vorhandener Bauten

    von Rechtsanwalt Christoph Bubert, Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Voppel

    Der vorliegende Mustervertrag beinhaltet Leistungen zur Bestandsaufnahme. Ohne Bestandsaufnahme kann beim Bauen im Bestand nur mit hohem Risiko geplant werden. Die meisten Probleme beim Bauen im Bestand haben ihre Ursache darin, dass die vorhandene Bausubstanz im Zuge der Bauausführung manche Überraschung offenbart. Würde man sich durch eine der Planung vorgelagerte Bestandsaufnahme rechtzeitig Kenntnisse über die Beschaffenheit der Bausubstanz verschaffen, könnte viel Geld und Bauzeit gespart werden.  

     

    Bestandsaufnahmen sind aber auch für die Wertermittlung von älteren Bauwerken erforderlich, wenn keine Pläne vorliegen. Seit einiger Zeit werden auch die öffentlichen Verwaltungen gehalten, kaufmännisches Rechnungswesen und Bilanzierungen im eigenen Haus einzuführen. Bestandsaufnahmen sind hier zum Teil erforderlich, um die Wertermittlungen für Gebäude vornehmen zu können.  

     

    Bei Bestandsaufnahmen sind die fachtechnischen Anforderungen sehr unterschiedlich. Wenn ein kirchliches Baudenkmal aus dem Mittelalter umgebaut werden soll, kann es vorkommen, dass die Bestandsaufnahme äußerst präzise erfolgen muss, zum Beispiel um einzelne Bauphasen baugeschichtlich erfassen zu können, oder um verformungsgerechte Bauteilzeichnungen zu erhalten. Schwierig ist die Honorarvereinbarung bei Bestandsaufnahmen, weil die Anforderungen jeweils objektbezogen sehr unterschiedlich sein können.  

     

    § 1 Gegenstand des Vertrags § 2 Grundlagen des Vertrags § 3 Leistungen des Auftragnehmers § 4 Termine und Fristen § 5 Honorar § 6 Fachlich Beteiligte § 7 Haftpflichtversicherung § 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht