02.07.2010 | Mustervorlage
Zusatzhonorar bei Planungsänderungen: So vereinbaren Sie es sachgemäß
Das Thema Änderungshonorar wird insbesondere mit der neuen HOAI immer bedeutender. Denn erstmals gewährt Ihnen verbindliches Preisrecht einen Anspruch auf Zusatzhonorare in Zusammenhang mit Planungsänderungen (§ 7 Absatz 5 HOAI 2009).
Neues Honorarthema souverän bewältigen
Deswegen sind wir im „Wirtschaftsdienst“ auch schon mehrfach auf das Thema eingegangen. In der Januar-Ausgabe 2010 (Seite 8 f.) hatten wir Ihnen ein Beispiel für die Kalkulation von Änderungshonoraren vorgestellt. Und in der Juni-Ausgabe 2010 (Seite 6 f.) hatten wir eine Entscheidungsvorlage präsentiert, die Sie dem Auftraggeber bei avisierten Planungsänderungen zukommen lassen sollten. Diese Entscheidungsvorlage enthält noch keine Planungsleistungen oder sonstige verbindliche Angaben, sondern lediglich Prognosen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Vereinbarung über die Erbringung der Planungsänderung
Der nächste - und für Sie wichtige - Schritt besteht in der Praxis darin, eine konkrete Vereinbarung über die Erbringung von Planungsänderungsleistungen zu treffen. Denn diese ist Voraussetzung, um den Aufwand für die Änderungsplanung abrechnen zu können.
Änderung bei gleichbleibendem räumlichen Planungsumfang
Nachfolgend stellen wir eine solche Muster-Nachtragsvereinbarung zum Planungsvertrag vor. Dabei legen wir zur besseren Vergleichbarkeit wieder das Szenario „Änderungen innerhalb des räumlichen Planungsumfangs ohne zusätzliche oder wegfallende BGF oder BRI“ (siehe Ausgabe 1/2010) zugrunde.
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