· Fachbeitrag · Arbeitshilfen
Arbeitshilfen für die Praxis: Nachträge durchsetzen und parallel Haftungsrisiken reduzieren
| Aufgrund der verschärften Wettbewerbsbedingungen werden Nachträge zu Planungsverträgen immer wichtiger. Wenn Sie mit solchen Nachträgen formgerecht umgehen, müssen Sie Ihrem Honorar nicht mehr hinterherlaufen. Nachträge helfen Ihnen auch nachzuweisen, dass Sie Ihre Beratungs- und Hinweispflichten erfüllt haben, wenn es darum geht Haftungsinanspruchnahmen wegen Terminverschiebungen oder Kostenerhöhungen abzuweichen. PBP erläutert Ihnen nachfolgend, wie Nachträge aussehen müssen, damit sie diese beiden Anforderungen erfüllen. |
Reihe „Nachträge aus der Praxis“ startet jetzt
Im Tagesgeschäft gibt es die unterschiedlichsten Sachverhalte, in denen ein Nachtrag zum Planungsvertrag erforderlich wird. PBP wird Ihnen ‒ beginnend mit diesem Beitrag ‒ in jeder Ausgabe ein Musternachtragsangebot vorstellen. Die Beispiele reichen von einfachen Planungsänderungen über Ausweitungen des Projektumfangs, Terminverzögerungen, erforderliche zusätzliche Leistungen, die bislang nicht Vertragsgegenstand waren, bis hin zu Leistungen, die bislang unvorhersehbar waren.
Beispiel Nr. 1: Einfache Planungsänderung
Das erste Nachtragsbeispiel betrifft eine einfache Planungsänderung, die dadurch erforderlich wird, dass bereits geplante Funktionsbereiche innerhalb eines Projekts verschoben werden sollen. Der räumliche Planungsumfang (BRI) ändert sich durch die Änderung nicht. Das Nachtragsangebot umfasst in diesem Fall sieben Punkte und könnte wie folgt lauten:
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