01.02.2002 · Fachbeitrag · Nachträge
Geprüfte Nachtragsvereinbarungen sind beim Honorar anrechenbar
| Immer wieder wollen Auftraggeber Kosten von Nachtragsvereinbarungen, die mit ausführenden Bauunternehmen abgeschlossen werden, nicht als Bestandteil des Kostenanschlags, also der anrechenbaren Kosten für die Leistungsphasen 5-7, anerkennen. Ihr Argument: Der Kostenanschlag ist Grundlage der endgültigen Entscheidung über die Ausführung der Baumaßnahme. Er muss zum Baubeginn vorliegen und bis zum letzten genau sein. Deshalb dürfen keine Ergänzungen mehr vorgenommen werden. |
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