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  • 01.07.2007 | Neue Aufgaben für Planer

    So rechnen Sie Brandschutzertüchtigungen im Zuge von Modernisierungen richtig ab

    Beim Bauen im Bestand zeichnen sich erfreuliche Auftragschancen für Architekten und Ingenieure in einem neuen Aufgabenfeld ab: Die Anpassung von bestehenden Bauwerken an die aktuellen Brandschutzanforderungen. Die – honorartechnische – Besonderheit besteht hier darin, dass für die Ertüchtigung „gemischte Leistungen“ erforderlich sind, die in der HOAI nur unzureichend geregelt sind.  

    Honorarvereinbarung als Folge der Empfehlungen

    In der Juni-Ausgabe haben wir Ihnen erläutert, warum es sich auch für den Auftraggeber rechnet, Sie mit den Besonderen Leistungen der Brandschutzertüchtigungen (= Brandschutzkonzept) zu beauftragen. Haben Sie Ihren Auftraggeber von der Wirtschaftlichkeit überzeugt, steht die schriftliche Vereinbarung eines Honorars für die Brandschutzplanung an. Wie Sie das regeln, erklären wir Ihnen auf den folgenden vier Seiten.  

     

    Zwei Konstellationen sind möglich

    Bei der vertraglichen Vereinbarung der Besonderen Leistungen müssen Sie zwei Fälle unterscheiden:  

     

    1. Sie erbringen die Besondere Leistung „Erarbeiten eines Brandschutzkonzepts“ selbst.
    2. Sie beauftragen ein spezielles Fachbüro damit, den Brandschutz zu konzipieren.