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  • 01.06.2007 | Neue Aufgaben für Planer

    So rechnen Sie Brandschutzertüchtigungen im Zuge von Modernisierungen richtig ab

    Beim Bauen im Bestand zeichnen sich erfreuliche Auftragschancen für Architekten und Ingenieure in einem neuen Aufgabenfeld ab: Die Anpassung von bestehenden Bauwerken an die aktuellen Brandschutzanforderungen. Die – honorartechnische – Besonderheit besteht hier darin, dass für die Ertüchtigung „gemischte Leistungen“ erforderlich sind, die in der HOAI nur unzureichend geregelt sind.  

     

    Erfahren Sie deshalb nachfolgend, wie Sie Leistungen und Honorar bei Brandschutzertüchtigungen optimal vereinbaren.  

    Die neue Ausgangslage

    In der Praxis haben sich drei Ausgangslagen herauskristallisiert, die Bauherren veranlassen, Brandschutzertüchtigungen vorzunehmen.  

     

    1. Die Brandschutzertüchtigungen werden in Kombination mit einer ohnehin vorgesehenen Modernisierung oder Teilmodernisierung des Gebäudes durchgeführt.

     

    2. Es wird nur die Brandschutzertüchtigung für bestehende Gebäude beauftragt.