01.05.2007 | Neue DIN 276/06
Die neue Leistung „Kostenrahmen“: Nutzen Sie die Wettbewerbschancen
Die neue DIN 276/06 war schon mehrmals Gegenstand unserer Berichterstattung. Nachfolgend gehen wir detailliert auf die neue – und früheste – Kostenermittlungsart ein, die die DIN 276/06 enthält, den Kostenrahmen.
Das bringt der Kostenrahmen für Planer
Ein Satz vorweg: Der Kostenrahmen als erste Kostenermittlung nach DIN 276/06 hat für Sie mehr Vorteile als Nachteile. Der größte Vorteil liegt darin, dass Sie mit dem Kostenrahmen die bei Akquisition oder zu Projektbeginn auftretende Frage nach einer ersten Kosteneinschätzung formal korrekt beantworten können.
Chancengleichheit im Wettbewerb mit Generalunternehmern
Damit können Sie Ihren Wettbewerbern, GU’s und Generalplanern, Paroli bieten. Deren Argument, dass sie schon zu Beginn der Zusammenarbeit angeben können, was die Baumaßnahme in etwa kosten wird, ist ab sofort nicht mehr wirksam. Auch jeder Architekt oder Ingenieur kann mit dem neuen Kostenrahmen eine offizielle Kostenangabe machen (selbstverständlich mit entsprechenden Schwankungstoleranzen), noch bevor er die ersten Skizzen erstellt.
Unser Tipp: Der Kostenrahmen kann auch als Einzelleistung erbracht werden, ohne dass sich der Auftraggeber über alle Leistungsphasen bindet. Mit der DIN 276/06 im Rücken können Sie bereits ganz am Anfang bei der Projektidee als Berater auftreten, bei gewerblichen Projekten sogar schon professionell als Projektentwickler.
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