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  • 04.11.2010 | Neue HOAI

    Diese - bisher nicht anrechenbaren - Kosten sind jetzt anrechenbar

    Im Bereich der anrechenbaren Kosten haben sich sowohl für Objektplaner (Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen) als auch für Fachplaner (Technische Ausrüstung, Tragwerkplanung) in der Neuen HOAI erhebliche Änderungen ergeben. So sind nach der Neuen HOAI Kosten anrechenbar, die bisher nicht anrechenbar waren.  

     

    Übersicht über Planbereich Gebäude und raumbildender Ausbau

    Nachstehend finden Sie eine Übersicht über wichtige Änderungen für die Planbereiche Gebäude und Raumbildender Ausbau.  

     

    Objektplanung Gebäude und raumbildender Ausbau

    Bezeichnung  

    Kosten-  

    gruppe  

    anrechen-  

    bar  

    Regelung  

    Hinweise  

    Herrichten des Grundstücks  

    210  

    bedingt  

    § 32 (3)  

     

    Altlastenbeseitigung  

    213  

    bedingt  

    § 32 (3)  

    z.B. auf dem Baufeld  

    Roden von Bewuchs  

    214  

    bedingt  

    § 32 (3)  

    zur Baureifmachung  

    Baugrundverbesserung  

    310/320  

    voll  

    § 32 (1)  

    z.B. Bodenaustausch  

    Wasserhaltung Baugrube  

    313  

    voll  

    § 32 (1)  

     

    Baukonstruktive Einbauten  

    370  

    voll  

    § 32 (1)  

    z.B. Tresen einer Bank  

    Materialentsorgung (z.B. bei
    Erstellung einer Bauleistung zum Zweck der Deponierung)  

    396  

    voll  

    § 32 (1)  

    einschließlich
    Deponiekosten  

    Baureinigung vor Inbetriebnahme  

    397  

    voll  

    § 32 (1)  

    z.B. Bauschlussreinigung  

    Provisorische
    Baukonstruktionen  

    398  

    voll  

    § 32 (1)  

    z.B. Schutzmaßn. bei Bauabschnitten  

    Ortsfeste Beleuchtung  

    445  

    beschränkt  

    § 32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Medienversorgung
    (z.B. Druckluft in Laboren)  

    470  

    beschränkt  

    § 32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Nutzungsspezifische Anlagen  

    470  

    beschränkt  

    §32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Waschanlagen an Tankstellen  

    479  

    beschränkt  

    §32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Krananlagen  

    465  

    beschränkt  

    §32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Hebebühnen  

    465  

    beschränkt  

    §32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Ortsfeste medizinische Anlagen  

    474  

    beschränkt  

    §32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Ortsfeste labortechnische Anlagen  

    474  

    beschränkt  

    §32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Datenübertragungsnetze  

    485  

    beschränkt  

    §32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Photovoltaikanlagen  

    442  

    beschränkt  

    §32 (2)  

    keine fachl. Planung  

    Werbeanlagen, Hinweistafeln,
    Schilder  

    619  

    bedingt  

    §32 (3)  

    im Gebäude