06.09.2010 | Neue HOAI
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen: Zuschlag für Instandsetzungen sichern!
In der Neuen HOAI fehlen (im Vergleich zur Alten HOAI) Regelungen bezüglich des Zuschlags bei Instandsetzungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie sich den Honorarzuschlag für entsprechende Leistungen in der Leistungsphase 8 trotz fehlender HOAI-Regelung sichern.
Regelung wurde vergessen
Dass der Zuschlag für Leistungen in der Leistungsphase 8 bei Instandsetzungen in der Neuen HOAI nicht geregelt ist, liegt daran, dass man schlicht vergessen hat, dies zu regeln. Konkret fehlen in
§ 42 Absatz 2 HOAI 2009 (Ingenieurbauwerke) und § 46 HOAI 2009 (Verkehrsanlagen) die Bezugnahme auf § 36 Absatz 1 HOAI 2009, wo der mögliche Zuschlag bei Instandsetzungen geregelt ist.
Wichtig: Um keine Honorareinbußen hinzunehmen, bleibt deshalb nur die Möglichkeit, eine entsprechende Regelung in den Planungsvertrag aufzunehmen.
Liegt statt Instandsetzung nicht Umbau vor?
Bevor Sie den „Instandsetzungszuschlag“ im Planungsvertrag zu vereinbaren versuchen, empfehlen wir bürointern zu prüfen, ob statt der angedachten Instandsetzung nicht doch eine Modernisierung oder ein Umbau vorliegt. Denn in vielen Fällen liegt schon deshalb ein Umbau vor, weil die Neue HOAI den Begriff des Umbaus wesentlich weiter gefasst hat.
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