04.03.2011 | Neue HOAI
Neues bei der Technischen Ausrüstung
Die Neue HOAI hat im Bereich der anrechenbaren Kosten zum Teil erhebliche Änderungen mit sich gebracht. In der Ausgabe November 2010 hatten wir eine Übersicht zu den anrechenbaren Kosten beim Planbereich Gebäude gegeben. Nachfolgend folgen Ausführungen zu den anrechenbaren Kosten im Planbereich Technische Ausrüstung.
Erläuterungen zur Tabelle
Beachten sie dabei bitte, dass die zweite Ebene der Kostengliederung bis auf die Kostengruppe 490 den neuen Anlagegruppen gemäß § 51 HOAI entspricht. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 490 sind in derjenigen Anlagengruppe anrechenbar, der sie nach § 51 Absatz 2 HOAI zuzuordnen sind.
Die Honorarberechnung erfolgt für die Anlagengruppen 1 bis 8 jeweils getrennt. Die Technischen Anlagen in Außenanlagen werden ebenfalls je Anlagengruppe getrennt abgerechnet (§ 51 Absatz 1).
Fachplanung Technische Ausrüstung
Bezeichnung | Kostengruppe | anrechenbar | HOAI- |
Nichtöffentliche Erschließung | 230 | bedingt anrechenbar | § 52 (3) |
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | 410 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Wärmeversorgungsanlagen | 420 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Lufttechnische Anlagen | 430 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Starkstromanlagen | 440 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Fernmelde- und informationst. Anl. | 450 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Förderanlagen | 460 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Nutzungsspezifische Anlagen | 470 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Gebäudeautomation | 480 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Sonstige Maßnahmen f. Techn. Anl. | 490 | voll anrechenbar | § 52 (1) |
Technische Anlagen in Außenanl. | 540 | bedingt anrechenbar | § 52 (3) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig