30.11.2009 | Neue HOAI
Vertragsanbahnung bei öffentlichen Auftraggebern: Neue Vorgaben beachten
Die Auftrags- und Vertragsanbahnung bei öffentlichen Aufträgen erfordert im Zeitalter der neuen HOAI an einigen Stellen Umdenken. Besonders hilfreich sind Rundschreiben der Bundesbehörden. Damit Sie einschätzen können, ob sich eine Bewerbung lohnt, fassen wir das aktuelle Rundschreiben des Bundesbauministeriums für den Planbereich Verkehrsanlagen zusammen.
Wichtig: Das Schreiben gilt für den Straßenbau, es trifft aber auch auf andere Planbereiche sinngemäß zu. Die Vorgaben gelten zunächst für Dienststellen des Bundes und der Länder. Wir gehen aber davon aus, dass sie von vielen Kommunen übernommen werden.
Die Vergabeverfahren
Das „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2009 vom
18. August 2009 zur Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen“ (Abruf-Nr. 093815) regelt die anzuwendenden Vergabeverfahren wie folgt:
1. Vergabe von Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
Für verbindlich geregelte Leistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die Mindestsätze nicht überschritten werden. Es sind Verhandlungen mit nur einem Bieter möglich.
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