08.01.2010 | Neue Urteile
Leistungsphase 7: Wo liegt die Schnittstelle zwischen Planer und Auftraggeber?
Vergabeentscheidung ist keine Planungsleistung
Zur eigentlichen Schnittstelle, nämlich wer die Entscheidung über das annehmbarste Angebot und daraus folgend die Auftragsvergabe an das ausführende Unternehmen zu treffen hat, hat sich das Oberlandesgericht (OLG) München geäußert. Ergebnis: Das ist keine Aufgabe der Planer, sondern des Auftraggebers. Der Planer wirkt im Rahmen seiner fachlichen Leistungen lediglich mit und bereitet die Entscheidung in der Leistungsphase 7 fachlich vor.
Bei öffentlichen Aufträgen geht dies soweit, dass die Vergabeentscheidung ausschließliche und nicht delegierbare Aufgabe des Bauherrn ist. Nur er entscheidet, an wen der Auftrag geht. Selbst ein Projektsteuerungsbüro ist nicht befugt, die Vergabeentscheidung zu treffen (Beschluss vom 29.9.2009, Az: Verg 12/09; Abruf-Nr. 094141).
Wo liegt die Leistungsgrenze im Detail?
Aufgabe des Planers ist es, Angebote baufachlich zu prüfen, zu werten und eine Vergabeempfehlung an den Bauherrn auszusprechen.
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