02.07.2010 | Neue VOF seit 11. Juni 2010 in Kraft
VOF-Verfahren: Der Teilnahme vorbefasster Planungsbüros steht nichts mehr im Weg
Die neue VOF (Fassung vom 18. November 2009) ist durch die Verkündung der neuen Vergabeverordnung (VgV) seit dem 11. Juni 2010 offiziell in Kraft (Abruf-Nr. 101936).
Die VOF regelt die Vergabeverfahren und die Vertragsanbahnung von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber ab einem Honorar von 193.000 Euro netto. Aber auch viele Privatinvestoren, die mit öffentlicher Förderung zum Beispiel Altenheime, Verkehrsprojekte, Abfallverarbeitungsanlagen, Krankenhäuser oder ähnliche Objekte bauen, müssen die VOF beachten; nämlich dann, wenn dies in den Bewilligungsbescheiden so vorgeschrieben ist.
Alte VOF: Vorbefasste Planer wurden häufig ausgeschlossen
Das Problem bestand in der Praxis darin, dass immer entsprechende Förderanträge notwendig sind, um an die Fördermittel zu gelangen. Um diesen Förderantrag erstellen zu können, sind Vorentwurfs- oder Entwurfsplanungen erforderlich. Diese werden von den Zuwendungsgebern baufachlich geprüft und bewilligt. Anschließend musste oft ein Vergabeverfahren nach VOF durchgeführt werden.
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