10.01.2011 | Neuregelung zum 1. Januar 2011
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Künftig weiter möglich - aber teurer!
Seit 2006 besteht für Personen, die eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben, die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Diese ursprünglich bis zum 31. Dezember 2010 befristete - auch selbstständigen Architekten und Ingenieuren offenstehende - freiwillige Arbeitslosenversicherung wird mit einigen wichtigen Änderungen unbefristet fortgeführt.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Hauptvoraussetzung ist, dass Sie vor Aufnahme der Selbstständigkeit innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate pflichtversichert waren bzw. unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen haben (§ 28a SGB III).
Änderungen ab 2011
Wichtig: Existenzgründer zahlen ab 2011 im ersten Gründungsjahr aber immer nur den halben Beitragssatz (Sonderregelung).
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Weiterführende Hinweise
- Mehr Informationen unter www.arbeitsagentur.de oder www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/versicherung
- „Antrag auf freiwillige Weiterversicherung“ in „myIWW“ (www.iww.de).
- „Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt“; Abruf-Nr. 103480
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