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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Objektüberwachung

    Hohe Überwachungspflichten bei durch Baufortschritt verdeckte Arbeiten

    | Schon aus der Tatsache, dass die Objektüberwachung nach § 15 Absatz 2 Nummer 8 HOAI mit 31 Prozent des Gesamthonorars die am höchsten honorierte Teilleistung ist, ergibt sich, dass an einen Architekten bei der Erfüllung dieses Leistungsbildes erhebliche Anforderungen zu stellen sind. In jüngster Zeit ist der Kreis der kritischen und damit besonders überwachungsbedürftigen Arbeiten von der Rechtsprechung erheblich ausgeweitet worden. |