26.06.2008 | Öffentliche Aufträge
Ausschreibung: Fünfjährige Gewährleistung möglich
Wird in der Ausschreibung von Schlüsselgewerken wie Rohbau, Dachabdichtung oder Fassadenkonstruktion eine fünfjährige – und damit längere als in der VOB vorgesehene – Gewährleistungsfrist vereinbart, so bleibt die VOB/B für den konkreten Vertrag trotzdem anwendbar. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Nach Auffassung der Brandenburger Richter ist eine solche Gewährleistungsregelung, die auf der Öffnungsklausel des § 13 Nummer 4 VOB/B beruht, zulässig. Die VOB/B bleibt für den konkreten Vertrag als Ganzes wirksam, auch bei öffentlichen Aufträgen. (Urteil vom 8.11.2007, Az: 12 U 30/07) (Abruf-Nr. 081993)
Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 1 | ID 120066