01.05.2006 | Öffentliche Aufträge
VOF-Verfahren: Für junge Büros wird es immer schwerer
Die Vergabekammer Brandenburg hat den Markteintritt von jungen Büros erschwert. Die Kammer hat festgestellt, dass Nachweise über bereits abgewickelte vergleichbare Projekte, Referenzlisten und Umsätze Aufschluss über die Leistungsfähigkeit eines Büros geben können. Werden diese Nachweise verlangt und kann ein Büro einen solchen Nachweis nicht führen, so berechtigt das den Auftraggeber, das Büro aus dem Verfahren auszuschließen. Diese Entscheidung ist nicht leicht nachvollziehbar. Denn damit wird Neulingen die Chance zum Gewinn von VOF-Verfahren deutlich erschwert. (Beschluss vom 30.5.2005, Az: VK 21/05) (Abruf-Nr. 061118)
Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 2 | ID 95617