· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
VOF-Verfahren: Auch vorbefasste Büros dürfen sich um den Planungsauftrag bewerben
| Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, darf auch das Planungsbüro, das das Projekt bereits bis zur Entwurfsplanung bearbeitet hat, am danach stattfindenden VOF-Verfahren teilnehmen. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt. |
Warum solche Konstellationen überhaupt entstehen
Öffentliche Auftraggeber müssen, um an Fördermittel für Baumaßnahmen zu gelangen, zuvor Förder- oder Zuwendungsanträge stellen. Diese Anträge bestehen aus einem Antragsteil und aus einem baufachlichen Teil, der im Regelfall der Entwurfsplanung entspricht. Außerdem müssen die öffentlichen Auftraggeber die vorgesehenen Kosten und Finanzierungspläne nach Beschluss ihrer Volksvertreter in den Haushaltsplan aufnehmen.
Um beides erbringen zu können, ist die Entwurfsplanung (mit allen zugehörigen Fachplanungen) als Grundlage erforderlich. Kommt dann der Bewilligungsbescheid, wird die Durchführung eines VOF-Verfahrens als Bedingung für die Auszahlung der Fördermittel genannt.
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